Nach der eigenen Zubereitung oder dem Kauf lässt sich durch die richtige Aufbewahrung viel für Geschmack und Haltbarkeit tun. Die VZB rät, Stollen kühl, trocken und lichtgeschützt, etwa in einer Blechdose, aufzubewahren. Damit das Gebäck nach dem Anschneiden nicht austrocknet, sollte der Stollen in der Mitte geteilt und beide Hälften anschließend wieder zusammengeschoben werden. „Wer größere Mengen Stollen kauft, kann ihn auch problemlos einfrieren“, erklärt Tanja Schirmer, Ernährungsexpertin bei der VZB. Dafür sollte er in passende Portionen geschnitten, luftdicht und gefriergeeignet verpackt und möglichst langsam wieder aufgetaut werden. So bleibt der Geschmack auch für den Genuss über die Weihnachtszeit hinaus erhalten.
„Was auf den ersten Blick einfach nach Stollen aussieht, kann sehr unterschiedlich zusammengesetzt sein“, sagt Tanja Schirmer hinsichtlich der Bestandteile bei gekauften Exemplaren. Ein Blick auf die Zutatenliste lohnt sich daher, denn die Art und Qualität der verwendeten Produkte kann stark variieren. Viele Hersteller würden etwa statt Butter auf billigeres Palmfett setzen. „Das beeinflusst den Geschmack aber deutlich und ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich“, so Tanja Schirmer.
Eine gewisse Aufmerksamkeit in puncto Zutatenliste empfiehlt sich ebenso bei anderen angebotenen Sorten wie Mandel-, Mohn-, Marzipan- oder Quarkstollen. Denn gewisse Zutaten müssen zum Teil in festgelegter Menge enthalten sein. So müssen beispielsweise bei Marzipanstollen mindestens fünf Prozent der Mandel-Süßware enthalten sein. „Steht auf der Verpackung lediglich ‚Stollen‘, ohne weitere Ergänzungen, dann handelt es sich dabei stets um Rosinenstollen“, erklärt die VZB-Fachfrau.
Besonders streng geregelt ist laut VZB der Dresdner Christstollen. Er ist mit geschützter geografischer Angabe in der EU registriert – sichtbar an einem gelb-blauen Siegel. Tragen dürfen den Namen nur Stollen, die in einem geografisch festgelegten Gebiet in und um Dresden gebacken wurden. Vorgeschrieben ist auch eine spezielle Rezeptur mit bestimmten Anteilen für Rosinen, Butter, Mandeln, Orangeat und Zitronat sowie eine traditionelle Herstellung, unter anderem ohne Backform. „Die geschützte Bezeichnung garantiert ein Produkt mit traditionellem Hintergrund und regionalem Ursprung“, erklärt Tanja Schirmer. gdFragen zu Ernährung, Lebensmitteln, Kennzeichnung und Verpackungen beantwortet die Verbraucherzentrale auch kostenlos im Portal „Lebensmitelforum“: www.lebensmittel-forum.de