Perleberg.
Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) erlaubt maximal fünfmal jährlich das Öffnen von Einzelhandelsgeschäften an Sonn- und Feiertagen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung die entsprechende ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2026 einstimmig beschlossen. Demnach gibt es in Perleberg in diesem Jahr zwei verkaufsoffene Sonntage. Diese finden am 31. Mai sowie am 20. Dezember statt. Dann dürfen die Verkaufsstellen von 13 bis 20 Uhr öffnen. Anlässe sind das Straßenkunstfestival „PerleBÄM!“ und der Abschluss des Perleberger Weihnachtsmarktes. WS