Kinderzähneim Blick
Zahnärztliche Untersuchung im Gelben Heft

Foto: Adobe Stock/FAB.1
brandenburg. Seit Anfang des Jahres werden sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (Z1 bis Z6) im sogenannten Gelben Heft dokumentiert. Sie werden bei allen Kindern im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr durchgeführt und ergänzen die neun ärztlichen Untersuchungen (U1 bis U9), deren Ergebnisse bisher schon dort eingetragen wurden.

Ein Vorteil: Auch der Kinderarzt sieht, ob das Angebot zahnärztlicher Untersuchungen wahrgenommen wurde, und kann darauf hinweisen. Aus Sicht der Krankenkasse AOK Nordost wird so die Arbeit von Kinderärzten wie Zahnärzten gestärkt. „Ziel ist es, dass mehr Kinder auch zum Schuleintritt ein naturgesundes Gebiss haben“, sagt Katja Kühler, Zahnärztin bei der AOK Nordost. Die Zahngesundheit werde durch die Dokumentation mit ärztlichen Untersuchungen noch stärker in den Fokus gerückt, sagt Martin Hendges, KZBV-Vorstandschef. „Eine umfassende Prävention kann nur gelingen, wenn alle an einem Strang ziehen“, so Hendges.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen schon bisher die Kosten für sechs zahnärztliche Früherkennungen bis Ende des sechsten Lebensjahres. In den kommenden Jahren soll das Gelbe Heft auch Teil der elektronischen Patientenakte werden.

Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Neugeborene ein Gelbes Heft, das ärztliche und zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen enthält. Gelbe Hefte, die davor ausgehändigt wurden, können mit entsprechenden beim Arzt erhältlichen Einlegeblättern weiter genutzt werden.

Ab sofort ist es also für alle Eltern wichtig, das Gelbe Heft ihres Kindes auch zum Zahnarzttermin mitzunehmen, damit die verpflichtende Dokumentation der Untersuchungsergebnisse – wie bereits schon in der Kinderarztpraxis – eingetragen wird. net
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