Wer sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligt, musste bislang häufig bereits zu Beginn zahlreiche Nachweise und Unterlagen einreichen, unabhängig davon, ob das eigene Angebot später überhaupt für den Zuschlag infrage kam. Mit dem Best-Bieter-Prinzip soll sich das ändern. Soweit es das jeweilige Vergabeverfahren zulässt, müssen nur noch aussichtsreiche Bieter ihre Eignung durch die entsprechenden Unterlagen nachweisen. Für die übrigen Unternehmen entfällt dieser Aufwand, so die Angaben der Kammer.
Gerade kleinen und mittleren Handwerksbetrieben soll damit die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erleichtert werden. Das Best-Bieter-Prinzip gilt für Vergaben der Landesverwaltung und der Kommunen in Brandenburg. Die Neuregelung soll den Aufwand für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber reduzieren und insbesondere kleineren Betrieben den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.
Die Handwerkskammer Potsdam berät ihre Mitgliedsbetriebe zu öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren. so