Einfacher um öffentliche Aufträge bewerben
Im August startete das sogenannte Best-Bieter-Prinzip –
Es soll den Aufwand für Handwerksbetriebe reduzieren

Bei Ausschreibungen müssen manche Eignungsnachweise nicht mehr bereits mit dem Angebot vorgelegt werden.Foto: Adobe Stock/Gina Sanders
Brandenburg. Handwerksbetriebe sollen sich in Brandenburg künftig einfacher um öffentliche Aufträge bewerben können. Mit dem 25. August gestarteten Best-Bieter-Prinzip müssen bestimmte Eignungsnachweise nicht mehr von allen Bietern bereits mit dem Angebot vorgelegt werden. Soweit möglich, werden sie erst von dem Unternehmen oder den Unternehmen verlangt, die tatsächlich für den Zuschlag in Betracht kommen. Darauf weist die Handwerkskammer Potsdam hin.

Wer sich an einer öffentlichen Ausschreibung beteiligt, musste bislang häufig bereits zu Beginn zahlreiche Nachweise und Unterlagen einreichen, unabhängig davon, ob das eigene Angebot später überhaupt für den Zuschlag infrage kam. Mit dem Best-Bieter-Prinzip soll sich das ändern. Soweit es das jeweilige Vergabeverfahren zulässt, müssen nur noch aussichtsreiche Bieter ihre Eignung durch die entsprechenden Unterlagen nachweisen. Für die übrigen Unternehmen entfällt dieser Aufwand, so die Angaben der Kammer.

Gerade kleinen und mittleren Handwerksbetrieben soll damit die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erleichtert werden. Das Best-Bieter-Prinzip gilt für Vergaben der Landesverwaltung und der Kommunen in Brandenburg. Die Neuregelung soll den Aufwand für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber reduzieren und insbesondere kleineren Betrieben den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern.

Die Handwerkskammer Potsdam berät ihre Mitgliedsbetriebe zu öffentlichen Ausschreibungen und Vergabeverfahren. so
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