Dies wurde mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens von der Bundesregierung beschlossen. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit verwendet werden. Die Gründe für die Abschaffung des Kinderreisepasses sind unter anderem die kurze Laufzeit und der Umstand, dass insbesondere die verlängerten Kinderreisepässe von vielen Staaten nicht mehr als Ausweisdokument akzeptiert werden.
Mit der Abschaffung dieses Personaldokumentes wird der enorme Aufwand der Eltern und der Verwaltung für eine regelmäßige Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.
Kinder benötigen bei Auslandsreisen auch weiterhin ein Ausweisdokument, zum Beispiel einen Reisepass. Dieser ist dann aber sechs Jahre gültig. WS