Beim gesetzlichen Widerrufsrecht für Online-Käufe gibt es Ausnahmen. „Individuelle Anfertigungen oder geöffnete Schutzsiegel können Gründe für einen Ausschluss des Widerrufsrechts sein“, so Kahnert. Allerdings lohnt es sich als Verbraucher, kritisch zu sein. Denn: „Unserer Erfahrung nach versuchen Händler immer wieder, online gekaufte Waren mit dem Verweis auf eine individuelle Anfertigung vom Widerruf auszunehmen. Wer sich nicht sicher ist, kann sich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen“, rät die Expertin.
Ein Geschenk ist doppelt oder die Größe des Artikels passt nicht? „Wer ein Weihnachtsgeschenk umtauschen möchte, muss sich über die Rückgabemöglichkeiten informieren“, sagt Stefanie Kahnert, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Zwar gebe es im Ladengeschäft kein allgemeines Recht auf Rückgabe, aber viele Händler bieten freiwillige Umtauschfristen an, gerade rund um Weihnachten. Wurde das Geschenk online erworben, steht Verbrauchern sogar ein gesetzliches Recht auf Widerruf innerhalb von 14 Tagen zu.
Defekte Produkte können Verbraucher bis zu zwei Jahre nach Kauf reklamieren. „Bei kaputten Waren muss der Verkäufer den Fehler beheben, entweder durch Reparatur oder Neulieferung. Wir empfehlen, Defekte möglichst sofort und schriftlich zu reklamieren“, so Kahnert.
Hilfreich ist auch der kostenlose Umtausch-Check der Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/umtauschcheck-54413).
„Es besteht kein Anspruch darauf, sich einen Gutschein auszahlen zu lassen“, weiß die Expertin. „Jedoch findet sich häufig im privaten Umfeld eine Möglichkeit, den ungewollten Gutschein einfach weiter zu verschenken oder zu verkaufen.“ WSFür individuelle Fragen: Vor-Ort- oder Telefonische Beratung, Terminvereinbarung erforderlich unter Tel. 0331/98229995 oder online unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/terminbuchung, E-Mail-Beratung auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/emailberatung