Ostprignitz-Ruppin.
G
ute Nachrichten für Familien in der Region. Für alle Familien mit kleinen Einkommen stieg zum 1. Januar 2024 der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag von bisher 250 Euro auf 292 Euro pro Kind und Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird von der Familienkasse entsprechend angepasst.K
inderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt (https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start) und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung (www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/videoberatung) vereinbart werden.
WSAlle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag sind online unter www.familienkasse.de abrufbar.