Schnell mal das Handy raus und eine Aufgabe gegoogelt – für Schüler wäre das kein Problem. Ein Smartphone hat fast jeder und darf es auch zur Schule mitbringen. Daran wird sich an Schulen in Brandenburg vorerst nichts ändern. Das Bildungsministerium in Potsdam bestätigte Ende Januar auf Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Saskia Ludwig, dass die Schulen eigenverantwortlich entscheiden können, wie sie die Nutzung der Geräte für Schüler regeln.
An Schulen in OPR gibt es in dieser Frage sowohl Parallelen als auch Unterschiede. Das gilt ebenso für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI), teils auch Artificial Intelligence (AI) genannt. Hier Beispiele aus drei Schulen in Neuruppin und Kyritz.
Eine besonders große Bandbreite rund um die Handynutzung gibt es an der Evangelischen Schule in Neuruppin. Denn dort lernen Kinder und Jugendliche von der 1. Klasse bis zum Abitur. „Für Schüler der Klassen 1 bis 4 gilt im Unterricht ein Handyverbot“, sagt Schulleiterin Anke Bachmann. Für Grundschüler gebe es bei Bedarf Tablets.
Ab der 5. Klasse würden sogenannte Handytaschen eingesetzt, in die Schüler ihr Gerät während des Unterrichts deponieren können. In den oberen Klassen würden Smartphones jedoch auch für den Unterricht genutzt. Auch sind sie in den Pausen erlaubt. „Die Schülerinnen und Schüler müssen damit ja auch umgehen lernen“, sagt Anke Bachmann. Zudem werde KI im Unterricht genutzt. „Die Lehrer binden das in den Unterrichtsstoff mit ein und wählen eine andere Art der Präsentation oder Leistungsfeststellung. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten dann zum Beispiel mehr mündlich und kaum mit Powerpoint-Präsentationen“, so die Schulleiterin.
Die Pädagogen seien sich sehr bewusst darüber, dass KI im künftigen Leben der jungen Menschen eine erhebliche Rolle spielen werde. Deshalb müsse die Schule darauf reagieren und einen Weg wählen, KI kontrolliert in den Unterricht einzubinden.
Wenn Smartphones nicht wie vereinbart genutzt werden, kann es passieren, dass sie vom Lehrer oder von der Lehrerin einkassiert werden – für die Dauer eines Unterrichtstages. Solche Handyverstöße kämen an der Evangelischen Schule in Neuruppin häufig vor. „Es ist wichtig, dass man dann nicht wegsieht, sondern eingreift.“ Eltern rät Anke Bachmann, die Handynutzung mit ihren Kindern klar und fair zu regeln. Dabei sei eine gegenseitige Vertrauensbasis wichtig. Sonst suchten sich Jugendliche womöglich andere Wege, ans Ziel zu kommen. An der Schule gebe es auch Workshops zu Themen wie Cybermobbing.
An der Carl-Diercke-Oberschule in Kyritz dürfen Handys mitgebracht werden, müssen während des Unterrichts aber in der Tasche bleiben, berichtet Schulleiterin Katrin Ellmann. „Nicht alle Schülerinnen und Schüler haben das gleiche Datenvolumen zur Verfügung. So hätten einige von ihnen mehr Möglichkeiten als andere. Das wollen wir nicht“, begründet sie diese Festlegung. Zwar könnten Lehrer in Ausnahmefällen die Handynutzung im Unterricht für bestimmte Zwecke erlauben, „aber grundsätzlich wird das von mir wegen der Ungleichbehandlung nicht gern gesehen“, sagt Katrin Ellmann. Zudem müssten Smartphones vor dem Gang zur Toilette immer am Platz zurückbleiben.
Für den Einsatz von KI gelte: Sie darf benutzt, müsse aber als Quelle angegeben werden. Als berufsorientierte Schule werde großer Wert auf praxisrelevante Themen gelegt – da spiele KI ohnehin eine geringere Rolle. Wird ein Smartphone wegen unerlaubter Nutzung eingezogen, gilt an der Carl-Diercke-Oberschule in Kyritz für die Rückgabe eine Staffelung: Je nachdem, wie viele Verfehlungen sich der Schüler oder die Schülerin schon geleistet hat, wird das Gerät entweder nach Unterrichtsende zurückgegeben, den ganzen Schultag über im Sekretariat verwahrt oder es muss von den Eltern abgeholt werden. Das werde auch dokumentiert. Auch in der Alexander-Puschkin-Oberschule in Neuruppin sind Smartphones im Unterricht verboten. „Sie müssen lautlos gestellt und in der Schultasche oder im Rucksack aufbewahrt werden“, sagt Schulleiterin Anke Ketteritzsch.
Während Prüfungen werden Handys eingesammelt und für diese Zeit in Behältnissen aufbewahrt. In Sachen KI seien noch keine Auswirkungen an der Schule zu spüren. Aber man gehe offen damit um und diskutiere das auch mit den Schülerinnen und Schülern. Nutzen Schüler Smartphones während des Unterrichts, um zu spielen oder zu kommunizieren, würden die Geräte eingezogen und bis zum Ende des Unterrichtstages im Sekretariat deponiert. Solche Verfehlungen gebe es aber kaum, sagt Anke Ketteritzsch. Die Schule arbeite zurzeit an einem Konzept zur Digitalisierung. Es stehe leistungsstarkes W-Lan zur Verfügung.
Alina Plagemann ist Jugendbeauftragte der Stadt Wittstock. Die Jugendliche hat das Städtische Gymnasium Wittstock zwar inzwischen verlassen, berichtet aber von ganz ähnlichen Erfahrungen rund um die Smartphone-Nutzung in der Schule. Grundsätzlich empfand sie den Umgang mit diesen Geräten am Gymnasium als fair – zumal sie in den Pausen oder in Freistunden genutzt werden durften. Als wichtig erachtet sie, dass in Schulen leistungsfähiges W-Lan vorhanden ist. Für Steffen Keller, Vorstandssprecher des Kreiselternrates in OPR, ist es wichtig, „digitale Medien an Schulen intelligent einzusetzen“, sagt er. Keinesfalls dürften sich Bildungseinrichtungen den digitalen Möglichkeiten verschließen. Für eine konkrete Aussage des Kreiselternrates zur Art und Weise des Umgangs mit Smartphones an Schulen sei das Thema aber zu komplex. „Da gehen die Meinungen bei den Eltern stark auseinander.“ Björn Wagener