Seit 1. Januar gelten verschärfte gesetzliche Vorgaben, die etwa dazu verpflichten, Heizungsanlagen auszutauschen, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Allerdings gibt es Ausnahmen etwa für Niedertemperatur- oder Brennwertkessel oder Gebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, in denen der Eigentümer mindestens seit 2002 eine Einheit selbst bewohnt. Jens Krumnow empfiehlt jedoch auch Besitzern von Heizungen, die noch nicht ganz 30 Jahre alt sind, über den Austausch der oft wenig effizienten Anlagen nachzudenken. „Solch ein Gerät könnte ja auch jederzeit ausfallen“, gibt er zu bedenken. Dann müsste überstürzt über einen Ersatz nachgedacht werden.
Der Energieexperte rät, bei älteren Gebäuden auf jeden Fall zusammen mit einem Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSEP) zu erstellen. Denn es sollte genau überlegt werden, wie Sanierungen an Heizung und Gebäudehülle miteinander verzahnt werden. Mit einer Wärmepumpe etwa verringern sich die Heizkosten, wenn das Haus eine geringe Heizlast aufweist. In einem schlecht isolierten Altbau können durch eine Wärmepumpe höhere Stromkosten entstehen. Um diesen Effekt zu vermeiden, ist eine energetische Sanierung des Gebäudes sinnvoll.
Werden größere Heizkörper oder Flächenheizungen eingebaut, können diese mit einer geringeren Vorlauftemperatur betrieben werden. Auch das kann auf Dauer Kosten sparen. Der Energieberater kann zudem zu staatlichen Fördermitteln beraten. Für einen Heizungsaustausch sind bei Haushalten mit geringem Einkommen bis zu 70 Prozent Förderung möglich.
Langfristig führt an einem Umstieg auf erneuerbare Energien kein Weg vorbei, zumal die CO2-Bepreisung von Erdgas und Öl immer weiter ansteigt. Gerade bei älteren Gebäuden, die sich nicht optimal dämmen lassen, lohnt sich eine Energieberatung, bevor Maßnahmen ergriffen und Heizungen ausgetauscht werden. Es komme immer auf die besonderen Bedingungen des Gebäudes an, welche Maßnahmen es bestmöglich fit für die Zukunft machen, sagt Jens Krumnow.Stellschrauben für Sparer gibt es auch unterhalb eines Heizungswechsels, etwa einen hydraulischen Abgleich der Heizung oder eine Optimierung der Heizkurve. Nicht zuletzt können Eigentümer wie Mieter prüfen, ob sie bei Strom und Gas zu günstigeren Anbietern wechseln können. Dadurch lassen sich ad hoc teilweise deutliche Einsparungen erzielen, so Krumnow.
Wenn es um die Stromrechnung geht, empfiehlt sich ein Blick auf die Unterhaltungselektronik. Geräte im Stand-by-Betrieb oder Ladegeräte, die in der Steckdose verbleiben, verbrauchen unnötig Elektrizität. Richtige Stromfresser sind große TV-Bildschirme. Weitere Tipps: In den meisten Haushalten sind noch nicht alle Leuchtmittel auf LED umgestellt. Und im Badezimmer zahlt sich die Anschaffung eines Sparduschkopfs schon nach einem Jahr aus. Dieser mischt Luft unter den Wasserstrahl und senkt den Warmwasserverbrauch, ohne dass Komfort verloren ginge.
Regelmäßig ist das Digimobil der Verbraucherzentrale in Prignitz und Ostprignitz-Ruppin zu Gast. In dem Fahrzeug können Ratsuchende sich per Videoschalte kostenlos beraten lassen. Vor-Ort-Besuche durch Energieberater sind ebenfalls möglich. Dieser Service kostet 30 Euro. Weitere Infos unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de. net