Die Untersuchung der Qualität der Gewässer erfolgt entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung in der Zeit vom 15. Mai bis zum 15. September monatlich. Dabei werden eine Probe vor und vier Proben während der Saison entnommen.
Die Proben werden durch eine Wasseruntersuchungsstelle mikrobiologisch auf das Vorhandensein von Escherichia Coli und Enterokokken analysiert. Außerdem werden vor Ort Sichttiefe, Temperatur und pH-Wert gemessen sowie das augenscheinliche Vorhandensein von Algenansammlungen im und auf dem Gewässer bewertet. Eine allgemeine hygienische Überprüfung der landseitigen Flächen der Badestellen schließt sich an.
Durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes wurden Anfang Mai – vor Beginn der offiziellen Saison – die ersten Badegewässerkontrollen einschließlich der Probenahme an Badestellen im Landkreis durchgeführt. Bei den Untersuchungen der Badegewässerproben wurden keine gesundheitlich bedenklichen mikrobiologischen Belastungen festgestellt.
Die Wassertemperaturen lagen zu diesem Zeitpunkt zwischen 15 und 17 Grad.
Die Transparenz ist ein wichtiges ästhetisches Merkmal von Badegewässern. Sie kann durch natürliche Umstände oder durch Verschmutzungen beeinträchtigt werden. Eine verminderte Transparenz kann Konsequenzen, zum Beispiel für die Rettung verunglückter Personen, haben. An allen Badestellen wurden keine Algenmassenansammlungen gesichtet. Im Zuge der Kontrollen wurde festgestellt, dass an der Badestelle Kleinzerlang/Prebelow (Großer Prebelowsee) vom Eigentümer die Badesteganlage für die Nutzung gesperrt wurde. WSAktuelle Informationen findet man in der Badestellenkarte im Internet unter
badestellen.brandenburg.de/