„Wir begrüßen das ausdrücklich. Es wurde höchste Zeit, dass das endlich passiert ist“, sagt Peter Lenz, Vorsitzender des Tierschutzvereins OPR, über die neue Hundehalterverordnung, die am 1. Juli in Kraft getreten ist. Für den Verein bedeutet sie weniger Arbeit. Nicht jedoch für die Haustierbesitzer – diese müssen jetzt einiges beachten.
Mit der neuen Hundehalterverordnung gibt es eine Anmelde- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab der achten Lebenswoche. Hundehalter müssen ihren Hund also chippen lassen. Dabei ist es egal, ob der Hund „klein oder groß, dick oder dünn“ ist, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Neuruppin. Denn vorher galt dies nur für schwere und große Hunde.
Dies kann bei einem Tierarzt gemacht werden. Die Kosten dafür müssen die Hundebesitzer selbst tragen. Jo Thießen von der Praxis Hoftierärzte zufolge fallen dafür ungefähr 40 Euro an. Zwar gibt es Hundeversicherungen, die diese Kosten übernehmen, doch „wie mit allen Versicherungen ist da die Frage, wie viel die abdeckt“, so der Tierarzt.
Viele Hunde wären bereits gechippt, da ihre Besitzer dies tun müssen, um den EU-Heimtierausweis zu bekommen und so ihre Haustiere mit ins EU-Ausland nehmen zu können. Doch eine elektronische Tierkennzeichnung für den Hund lohnt sich ohnehin, weiß der Tierarzt. Denn wer seinen gechippten Hund verliert, „hat gute Chancen, dass man seinen Hund auch wiederfindet“, so Jo Thießen.
Zu der steuerlichen Anmeldepflicht kommt seit der neuen Hundehalteverordnung hinzu, dass Besitzer ihre Hunde, die älter als acht Wochen sind, beim Ordnungsamt anmelden müssen. Dies würde der örtlichen Ordnungsbehörde einen sicheren Überblick über die Anzahl der örtlich gehaltenen Hunde geben, heißt es in der neuen Hundehalteverordnung. In Neuruppin geht das über ein Formular auf der Webseite der Fontanestadt. Dort muss unter anderen das Wurfdatum, die Rasse, das Geschlecht und die Chipnummer angegeben werden.
Das kommt auch dem Tierschutzverein OPR zugute. Doch „chippen alleine nützt nicht viel, wenn das Tier nicht im Haustiermelderegister angemeldet ist“, so Peter Lenz. Das seien zum Beispiel das Tasso-Haustierzentralregister und das Haustierregister Findefix. Der Tierschutzverein könne die gechippten Hunde mit einem Lesegerät auslesen und dies dann ans Register melden.
Das lohnt sich, „wenn man abends um 10 Uhr ein Tier aufgreift, weil dann die Ordnungsämter in der Regel geschlossen haben“, so Peter Lenz. Deshalb empfiehlt der Tierschutzverein OPR, dass Besitzer ihre Hunde nicht nur beim Ordnungsamt, sondern auch bei einem der Heimtierregister anmelden.
Das Verbot des Haltens von „unwiderlegbar gefährlichen“ Hunden entfällt zudem mit der neuen Hundehalterverordnung. Darunter zählten zum Beispiel der American Pitbull Terrier, Bullterrier oder Tosa Inu. Mit der neuen Hundehalterverordnung würde individuell nach Hund und Halter entschieden werden, ob ein Hund als gefährlich eingestuft wird. Für den Tierschutzverein OPR ist das eine große Erleichterung. Denn der Verein hatte das Problem, Hunde unterzubringen, die in Brandenburg verboten waren. Diese mussten oft in andere Bundesländer gebracht werden. „Wir vermindern damit auch das Leid auf der Straße und das Leid in den Tierheimen“, sagt Peter Lenz. Denn Tiere, die auf der Rassenliste standen, konnten nicht vermittelt werden, mussten dann oft eingeschläfert werden.
Für Peter Lenz ist „das Problem am anderen Ende der Leine und nicht beim Hund“. Mit der neuen Hundehalterverordnung sei schon vielen geholfen. „Es ist eine riesengroße Entwicklung, das hat ja auch 20 Jahre gedauert“, sagt er.