Kindergeld nachder Schule

Ostprignitz-Ruppin. Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, etwa bei Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Praktikum. Da es nach dem Schul­ende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Auch während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste kann Kindergeld gezahlt werden.

Bei längerer Unterbrechung kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder in der Wartezeit nach einer Zusage. Wichtig ist, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen. Aus diesen muss der Ausbildungs- oder Studienbeginn hervorgehen.

Das Online-Angebot unter www.familienkasse.de ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise online zu übermitteln. Gleiches gilt für den Antrag auf Kindergeld ab 18 Jahren. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes für die Zeit nach dem Schulabschluss mitzuteilen. Auch während der Arbeitssuche kann ein Kindergeldanspruch bestehen. WSKontakt Postanschrift: Familienkasse Berlin-Brandenburg, 14465 Potsdam. Besucheranschrift: Trenckmannstraße 15, 16816 Neuruppin, E-Mail: familienkasse-berlin-brandenburg@arbeitsagentur.de. Gebührenfr. Hotlines: Mo. bis Do. 8 bis 18 Uhr, Fr. 8 bis 14 Uhr, Tel. 0800/45555-30 (Fragen zu Kindergeld/Kinderzuschlag), Tel. 0800/
45555-33 (Auszahlungstermine)
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