Schülerticket: Fast 1400 Anträge fehlen noch
Wer zum Schuljahresbeginn keinen gültigen Fahrausweis besitzt, muss jede Busfahrt bezahlen

Schüler des Schinkelgymnasiums an der Bushaltestelle an der Fehrbelliner Straße in Neuruppin.Foto: Henry Mundt
Ostprignitz-Ruppin. Bis die Schule wieder beginnt (2. September), bleibt zwar noch etwas Zeit, aber offiziell hat das neue Schuljahr 2024/2025 bereits am 1. August begonnen. Und mit diesem Datum hat der „alte“ Schülerfahrausweis keine Gültigkeit mehr. Wer dennoch mit einem solchen Ticket aus dem letzten Schuljahr im öffentlichen Nahverkehr unterwegs sein sollte, riskiert eine Strafe.

„Die allermeisten Schülerinnen und Schüler im Landkreis OPR, exakt sind das nach jetzigem Stand 7923, haben schon ihren neuen und weiterhin kostenlosen Schülerfahrausweis bei uns beantragt und können diesen für beliebig viele Fahrten im ganzen Bundesgebiet nutzen. Es sind sogar mehr Anträge eingegangen als zum gleichen Zeitpunkt vor einem Jahr, aber es fehlen uns noch rund 1400 Anträge“, erklärt Anke Somschor, Leiterin des Amtes für Bildung.

Bei einer Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen kann das bedeuten, dass der neue Schülerfahrausweis zum Schulbeginn noch nicht genutzt werden kann und jede Einzelfahrt im öffentlichen Nahverkehr bezahlt werden muss. Julia Laurinat, im Amt für Bildung unter anderem auch zuständig für den Bereich der Schülerbeförderung: „Es lohnt sich in jedem Fall, den Schülerfahrausweis immer schnell zu beantragen. Denn das kostenlose Ticket ist gleichzeitig ein Deutschlandticket und ist auch außerhalb der Schulzeiten, wie jetzt in den Ferien, bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr nutzbar. Voraussetzung ist aber ein eingereichter Antrag für das Schuljahr 2024/2025 und die entsprechende Bewilligung.“

Anträge für den neuen Schülerfahrausweis 2024/2025 können im Internet heruntergeladen werden. Die vollständig ausgefüllten Anträge sind vorzugsweise per E-Mail an schuelerbefoerderung@opr.de zu senden oder in Papierform beim Amt für Bildung, Bereich Schülerbeförderung, in der Virchowstraße 14-16 in Neuruppin einzureichen.

Wichtiger Hinweis: Schüler, die bereits über eine Chipkarte / Fahrausweis verfügen, müssen dennoch jedes Schuljahr einen neuen Antrag stellen. Nach der Bewilligung wird die vorhandene Chipkarte / Fahrausweis elektronisch verlängert. WS
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