Finanzielle Unterstützung bei Ausbildungsbeginn

Neuruppin. Wer während der Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebt, dem reicht womöglich die Ausbildungsvergütung nicht aus, um gewisse Kosten zu decken. Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt die Agentur für Arbeit Neuruppin unter bestimmten Voraussetzungen während der Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Neuruppin: „Eine Ausbildung ist der Grundstein für eine berufliche Karriere. Daher wäre es fatal, wenn eine Berufsausbildung aus finanziellen Gründen nicht erfolgreich absolviert werden kann. Aus diesem Grund unterstützen wir unter bestimmten Voraussetzungen finanziell.“

So erhält beispielsweise ein junger Prignitzer die BAB. Er absolviert eine Ausbildung zum Landwirt und wohnt sehr ländlich. Mit dem öffentlichen Nahverkehr erreicht er den Ausbildungsbetrieb nicht. Daher musste er eigenen Wohnraum beziehen. Die Miete und weitere Kosten konnte er mit der Ausbildungsvergütung nicht decken.

„Ich freue mich, dass es durch die BAB möglich ist, junge Menschen finanziell zu erleichtern. Über unseren BAB-Rechner kann man online prüfen, ob grundsätzlich ein Anspruch bestehen würde,“ empfiehlt die Chefin der Neuruppiner Arbeitsagentur.

Auszubildende erhalten BAB, wenn

■ sie eine (außer-)betriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren und

■ ihnen die Mittel zur Deckung des Lebensunterhalts nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Weil BAB erst ab dem Monat der Antragstellung gezahlt wird, empfiehlt es sich den Antrag bereits vor Beginn der Ausbildung zu stellen.

Das geht kostenfrei und rund um die Uhr auf www.arbeitsagentur.de/eservices. Den BAB-Rechner findet man unter www.babrechner.arbeitsagentur.de. WS

Kontakt: kostenfreie Hotline

0800/4555500, 8 bis 18 Uhr.

Weitere Informationen und der Online-Antrag unter: www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

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