Schiedspersonen führen Schlichtungsverfahren zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen durch und werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Eine Schiedsperson soll nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie sollte nicht jünger als 25 Jahre sein und in Wittstock oder einem zugehörigen Ortsteil wohnen.
Unter www.wittstock.de gibt es weitere Informationen über die Anforderungen und Aufgaben. Interessierte Personen können sich für dieses Ehrenamt bewerben. Die Bewerbung kann per E-Mail an w.milord@stadt-wittstock.de (nur im PDF-Format) oder postalisch (Stadt Wittstock/Dosse, Ordnungsamt, Markt 1, 16909 Wittstock/Dosse) erfolgen.
Die Bewerbung sollte einen Lebenslauf und eine kurze Darstellung der Eignung als Schiedsperson enthalten. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, dem 25. November. WS