Diese Entscheidung fiel den Angaben zufolge auf Grundlage der Brandenburgischen Wolfsverordnung, die den Schutz von Nutztieren ebenso wie die Sicherung des Wolfbestandes vorsieht.
Das sorgt jedoch für Zündstoff: Der Landesjagdverband Brandenburg fordert, die neue Landesregierung solle den Wolf in den Koalitionsvertrag aufnehmen und ihn zum festen Bestandteil des Jagdrechts machen. Verbands-Geschäftsführer Kai Hamann plädiert für eine geregelte Jagdzeit, etwa in den Herbstmonaten November und Dezember. „Wir brauchen eine feste Jagdzeit für den Wolf“, äußerte sich Hamann gegenüber der Deutschen Presse-Agentur und sieht in dieser Maßnahme eine Chance, die Wolfszahl zu kontrollieren und die Gefahr für Nutztiere zu verringern.
Nach Schätzungen des Verbandes beläuft sich die Zahl der Wölfe im Land auf über 1000. Diese Dichte, so Hamann, sei aus Sicht der Jägerschaft untragbar und müsse verringert werden. „Einzelne Abschüsse reichen da nicht aus“, meint der Jäger. Man müsse ernsthaft über eine Obergrenze für den Wolfsbestand nachdenken. Umweltschutzorganisationen wie Nabu und BUND hingegen warnen vor einer zunehmenden Gefährdung der Wölfe durch illegale Abschüsse. Allein in diesem Jahr seien in Brandenburg vier Wölfe auf ungesetzlichem Wege getötet worden.
Die Landespolitik, so die Forderung der Umweltschützer, müsse sich stärker für den Schutz der Wölfe und gegen Wilderei einsetzen. In diesem Jahr sind in Brandenburg nach der Statistik des Landesamtes für Umwelt (LfU) vier Wölfe illegal getötet worden – in den Kreisen Uckermark, Oberhavel, Havelland und Oberspreewald-Lausitz.
Die Genehmigung für den Abschuss einzelner Wölfe, wie jetzt in der Prignitz und Uckermark, kritisieren sie als gefährlichen Präzedenzfall und fordern stattdessen eine Ausweitung der Förderung von Herdenschutzmaßnahmen. Die Wolfschützer haben nun ein neues Bündnis gegen Wilderei gegründet.
Bereits im Herbst 2023 gelang es einem Wolf, trotz ergriffener Maßnahmen zum Schutz der Nutztiere, Schafherden in der Prignitz anzugreifen. Seitdem kam es wiederholt zu Übergriffen, teilt Thomas Frey vom Landesumwelt auf Nachfrage mit. Einen konkreten Ort nannte er aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Die genetische Spur des Wolfs wurde bei insgesamt elf Angriffen bestätigt. Fünfmal durchbrach der Wolf den vom Land empfohlenen Herdenschutz, weitere viermal gelang ihm die Überwindung des sogenannten Mindestschutzes.
Bei den restlichen Übergriffen war entweder kein Herdenschutz installiert oder die Sicherheitslage konnte später nicht mehr rekonstruiert werden. Die Angriffe erfolgten in einem kurzen Zeitraum, so Frey.
Am 13. März trat die Genehmigung zum Abschuss in Kraft, nachdem klar wurde, dass auch verbesserte Maßnahmen den Wolf nicht von Angriffen abhielten. Doch innerhalb der Frist, bis zum Beginn der Schonzeit für Elterntiere, konnte der Wolf nicht erlegt werden, heißt es.
Um Konflikte mit dem Wolf zu vermeiden, fördert das Land bereits die Anschaffung und Installation von Herdenschutzmaßnahmen sowie die laufenden Betriebskosten. Wenn es dennoch zu Schäden an Nutztieren kommt, gleicht das Land diese finanziell aus. Marcus J. Pfeiffer