Bisher war vor allem jede Menge Papier im Spiel, wenn es um die Beantragung und Ausstellung des kostenlosen Schülertickets ging. Ein Antragsformular musste zunächst ausgedruckt und ausgefüllt, dann bei der Kreisverwaltung abgegeben werden. Von dort wanderte der Bogen zu den Schulen, die ihrerseits mit der weiteren Bearbeitung beschäftigt waren. Zurück über die Kreisverwaltung erreichte der Antrag dann am Ende dieser zeitintensiven Verwaltungskette das Nahverkehrsunternehmen ORP, das als Beförderer das Ticket für die Nutzung im Nahverkehr freischaltet.
Zumindest die Antragstellung und der Austausch zwischen der Kreisverwaltung als Träger der Schülerbeförderung und den Schulen dürfte zukünftig deutlich einfacher und damit auch schneller ablaufen, denn an dieser Stelle soll nun das elektronische Antragsverfahren zum Tragen kommen. Dazu nahmen im Vorfeld an einer ersten Testphase zunächst acht Schulen aus dem Landkreis teil, um das neue Onlineverfahren auszuprobieren. Dieses war so erfolgreich, dass es nun bereits 24 der insgesamt 43 Schulen in Ostprignitz-Ruppin anwenden.
Wie funktioniert die elektronische Antragstellung? Zunächst füllen die Schüler oder deren Eltern anstelle eines Papierbogens nun ein Onlineformular mit allen notwendigen Angaben zur Person aus. Die teilnehmenden Schulen erhalten dieses Formular elektronisch, ebenso wird über diesen Weg die Rückmeldung der Schulen an die Kreisverwaltung versendet. Wilfried Wild, Sachgebietsleiter Schülerangelegenheiten im Amt für Bildung: „Statt Papier und Stempel läuft nun alles online und damit auch viel schneller. Bisher sind wir wirklich begeistert von dem neuen Verfahren, denn unterm Strich sparen damit alle Beteiligten Geld und Ressourcen. Unser Ziel ist es, auch die anderen Schulen von den Vorteilen zu überzeugen. Und wir sind guter Dinge, dass uns das mit der Zeit auch gelingen wird.“
Der elektronische Datenaustausch zwischen Kreisverwaltung und Schulen schlägt sich bereits in den Zahlen nieder: Von den bisher für das kommende Schuljahr eingegangenen 1600 Anträgen für ein Schülerticket wurden immerhin schon 1300 online bearbeitet.
Unverändert – ob nun online oder analog – bleibt in jedem Fall der mittlerweile schon legendär gewordene Stichtag für die Abgabe der Anträge. Nur wer pünktlich bis zum 31. Mai 2025 seinen Antrag eingereicht hat, sichert sich den Anspruch auf eine Ausstellung des Fahrausweises bis zum gesetzlichen Beginn des neuen Schuljahres am 1. August 2025. Und damit auch die Möglichkeit, das attraktive Ticket bereits in der Ferienzeit für Reisen innerhalb Deutschlands im Nahverkehr nutzen zu können. WS