Die Stelle der Schiedsperson war seit September 2024 vakant und wurde mehrfach ausgeschrieben. Sowohl Reiner Wolgem als auch Wolfgang Drescher hatten Anfang dieses Jahres ihr Interesse an der Tätigkeit bekundet und sich dafür beworben. Beide erfüllen auch alle Anforderungen, die an eine Schiedsperson gestellt werden. Im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung wurde Michael Rexin als bisherige Schiedsperson verabschiedet. Er hatte die Tätigkeit 19 Jahre lang ausgeübt.
Zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bei streitigen Rechtsangelegenheiten ist jede Gemeinde verpflichtet, eine Schiedsstelle einzurichten und zu unterhalten. Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedspersonen werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Berufung und Verpflichtung in das Amt erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichtes Neuruppin, unter dessen fachlicher Aufsicht die Schiedspersonen stehen. WSKontakt zur Schiedsstelle:
Stadt Wittstock/Dosse, Schiedsstelle, Markt 1, 16909 Wittstock/Dosse, E-Mail: schiedsstelle@