Damit es einheitliche Rahmenbedingungen gibt, um eine solche Bezahlkarte einzuführen, wurde von der Bundesregierung am 1. März 2024 eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Ländern. In Brandenburg hatte man sich auf eine gemeinsame Ausgestaltung geeinigt. Für die Einführung der Karte sind die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Zentrale Ausländerbehörde zuständig.
In Ostprignitz-Ruppin sind Bezahlkarten für Geflüchtete nach den Vorgaben des Landes im Februar dieses Jahres erstmals ausgegeben worden, insgesamt rund 700. Damit gehört OPR zu den ersten Kreisen in Brandenburg, die das Bezahlkartensystem umsetzen. „Die bisher gemachten Erfahrungen sind positiv, auf beiden Seiten. Die Bezahlkarten werden von den geflüchteten Menschen gut angenommen und es sind uns auch bisher keine Probleme gemeldet worden“, sagt Andreas Liedtke, Dezernent für Gesundheit und Soziales im Landkreis.
Pro Monat können Erwachsene mit der Plastikkarte – von der Größe vergleichbar mit normalen Kreditkarten – 50 Euro Bargeld von Geldautomaten oder an den Kassen von bestimmten Discountern abheben. Für Kinder sind es 25 Euro im Monat. Überweisungen sind mit einer App möglich, aber nur mit Einwilligung durch das Amt für Migration. Nicht möglich sind etwa Zahlungen für Glücksspiele, erotische Dienstleistungen oder Aktiengeschäfte, ebenso wie Geldüberweisungen durch Dritte auf das Bezahlkartenkonto. Damit soll so genannte „Geldwäsche“ verhindert werden. Die auszuzahlende Bargeldsumme kann von Karteninhabern erhöht werden, wenn etwa freiwillige Arbeiten in Gemeinschaftsunterkünften geleistet werden, wie die Reinigung von Zimmern oder Außenanlagen. Dafür gibt es pro Stunde 80 Cent, die nicht von den Leistungen abgezogen werden.
In einer Bedarfsgemeinschaft haben alle Erwachsenen ihre eigene Karte und die Leistungen für Kinder werden auf das Konto der Mutter überwiesen. Dies soll insbesondere die Eigenständigkeit der Frauen fördern. Trotz der genannten Bargeldeinschränkungen können mit der Bezahlkarte sämtliche Ausgaben für Einkäufe von Lebensmitteln oder von persönlichem Bedarf getätigt werden. Hierzu kann die Bezahlkarte in Geschäften, die Visakarten akzeptieren, eingesetzt werden.
Das Amt für Migration kann aus Sicherheitsgründen jederzeit die Bezahlkarte, die durch eine PIN geschützt ist, sperren lassen. Zum Aufladen der Bezahlkarte müssen Leistungsempfänger zum Monatsende im Amt für Migration nach vorheriger Terminabsprache vorstellig werden. Sonst können keine Leistungen auf die Karte gebucht werden. Dorina Hortig, Leiterin des Amtes für Migration: „Die Menschen, mit denen wir Kontakt haben, empfinden das nicht als Gängelung. Sie kommen gut mit der Bezahlkarte klar. Die meisten Geflüchteten sind einfach nur dankbar, dass ihnen hier in Deutschland geholfen wird und sie ein Dach über dem Kopf haben und sicher sind.“ WS