Die Ersatzkassen TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund kündigten an, nach der Verabschiedung der rechtlichen Rahmenbedingungen alle notwendigen organisatorischen und technischen Vorbereitungen für die Online-Sozialwahlen auf den Weg zu bringen, um den Versicherten diese Wahloption bei den nächsten Sozialwahlen im Jahr 2029 zu ermöglichen.
Die Kassen hatten ihren wahlberechtigten Mitgliedern bereits bei den Sozialwahlen im Jahr 2023 eine rechtssichere Online-Wahloption im Rahmen eines gesetzlich festgelegten Modellprojektes zusätzlich zur Briefwahl angeboten. „Die dort gemachten Erfahrungen zeigen: Die Online-Wahl ist sicher, praktikabel und macht die Wahl attraktiv und zugänglich, gerade für Jüngere“, sagt Uwe Klemens, Vorsitzender des vdek. Die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) entwickelten Sicherheitsanforderungen seien vollumfänglich erfüllt worden. „Wir freuen uns, dass der Gesetzgeber auf den positiven Erfahrungen des Modellprojekts aufbaut und die Online-Wahl allen Sozialversicherungsträgern ermöglichen will“, so Uwe Klemens. WS