Zur Grippeschutzimpfung gibt es ein Merkblatt und einen Aufklärungsbogen. Dieser ist ausgefüllt zur Impfung mitzubringen. Beide Dokumente sowie die Liste der Krankenkassen, die die Impfkosten übernehmen, findet man auf der Internetseite des Gesundheitsamtes. Zum Impftermin sind außerdem der Impfausweis und die Versichertenkarte mitzubringen.
Zusätzlich zum Impfangebot in Neuruppin werden Grippeschutz- und Tetanusimpfungen ohne Voranmeldung am Montag, dem 3. November, von 13.30 bis 14.30 Uhr im Gesundheitsamt Wittstock (Rheinsberger Straße 18), angeboten.
Erreger der Grippe (Influenza) sind Viren, die in die Typen A, B und C unterteilt werden. Für den Menschen sind die saisonal auftretenden Influenza A- und B-Viren besonders bedeutsam. Influenzaviren verändern sich ständig und bilden häufig neue Varianten. Durch diese Änderungen kann man sich im Laufe seines Lebens öfter mit Grippe anstecken und erkranken. Deshalb wird auch der Influenza-Impfstoff jedes Jahr neu angepasst.Die echte Grippe ist eine akute Erkrankung der Atemwege, die überwiegend durch Tröpfchen beim Husten oder Niesen und über eine geringe Distanz übertragen wird. Sie ist eine ernsthafte, mitunter auch lebensbedrohliche Erkrankung. In Deutschland kommt es in den Wintermonaten zu Grippewellen mit unterschiedlicher Ausbreitung und Schwere.
Typisch für eine echte Grippe ist das plötzlich einsetzende Krankheitsgefühl mit Fieber, Halsschmerzen und trockenem Husten, begleitet von Muskel-, Glieder-, Rücken- oder Kopfschmerzen. Die Erkrankten fühlen sich sehr schwach. Bei einem unkomplizierten Verlauf halten die Beschwerden etwa fünf bis sieben Tage an.
Als häufigste Komplikationen werden Lungenentzündungen gefürchtet. Bei Kindern können sich auch Mittelohrentzündungen entwickeln. Selten können Entzündungen des Gehirns oder des Herzmuskels auftreten. Schwere Krankheitsverläufe können zum Tod führen. WS