Brandenburg erlebt momentan den bislang schlimmsten Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln mit ungeahnten Folgen für Haus- und Nutztiere. Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Infektionskrankheit, die vorwiegend bei Wasservögeln, aber auch bei anderen Vogelarten auftritt. Ausgelöst wird die Erkrankung durch Viren. Diese werden vor allem über den Kot infizierter Vögel ausgeschieden und landen im Wasser oder feuchtem Schlamm. Dort können sie Tage bis Wochen aktiv bleiben. Über den Schnabel nehmen andere Vögel die Viren auf und verbreiten sie weiter. Eine Übertragung über Sekrete und Federn ist laut Brandenburger Umweltministerium ebenfalls möglich.
Wegen des Herbstzugs der Vögel gen Süden wächst die Gefahr der Verbreitung auf Geflügelhaltungen weiter. Inzwischen hat sich die Vogelgrippe auf ganz Deutschland ausgebreitet. Bis Anfang der Woche hatte man laut Friedrich-Loeffler-Institut bereits über 500 000 Tiere töten müssen.
Alle Geflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten, sind empfänglich für die Viren. Besonders gefährdet sind Hausgeflügelarten wie Hühner, Puten und Gänse. Aber auch Seevögel wie Möwen oder Kormorane sind in Gefahr. Gleiches gilt für Aasfresser wie Greifvögel, wenn sie infizierte Kadaver fressen. Auch Rabenvögel und Großtrappen sind laut Brandenburgischem Umweltministerium bedroht. Tauben können zwar erkranken, scheiden grundsätzlich aber deutlich weniger Viren aus.
Die Barriere zwischen Vögeln und Säugetieren wird laut Bundesärztekammer als stark beschrieben. Für eine Übertragung brauche es demnach eine große Virusmenge. Schweine, Rinder und Pferde gelten als gering gefährdet. Laut Nabu besteht für Hunde zwar eine Gefahr, bislang sei aber kein Fall bekannt, in dem der Erreger auf einen Hund übergesprungen sei. Katzen hingegen könnten sich infizieren und erkranken, wenn sie infizierten Kot oder Kadaver fressen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Hunde an der Leine halten und Katzen nicht ins Freie lassen, so die Bundesärztekammer.
Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen laut Verfügung in geschlossenen Ställen untergebracht werden – oder in Volieren, die oben und an den Seiten ausreichend gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sind.
Halter müssen die Desinfektionseinrichtungen an den Stallzugängen in Gebrauch nehmen. Bestandserkrankungen oder erhöhte Tierverluste müssen dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft gemeldet werden (Tel. 03391/6883954 oder 03391/6883911, per Fax an 03391/6883904 oder per E-Mail an veterinaeramt@opr.de). WSDie Allgemeinverfügungen können im Wortlaut auf der Webseite des Landkreises www.opr.de (unter Satzungen) eingesehen werden.