Geflügelpest-Erreger bei Katzen in OPR festgestellt
Landkreis rät dazu, den Freigang von Katzen einzuschränken und Hunde stets an der Leine zu führen

Frei laufende Katzen können sich mit der Geflügelpest infizieren, wenn sie in Kontakt zu toten oder erkrankten Wildvögeln kommen.Foto: Adobe Stock/DoraZett
Neuruppin. In einem Waldgebiet bei Neuruppin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurde eine Katze tot aufgefunden. Weitere kranke Katzen wurden in die Obhut des Amtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft genommen. Bei den Katzen wurde eine Infektion mit dem hochpathogenen Geflügelpest-Virus H5N1 festgestellt. In der Umgebung des Fundortes wurden ebenfalls an der Geflügelpest verendete Wildvögel gefunden.Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin und das Friedrich-Loeffler-Institut empfehlen, dass für „Freigängerkatzen“ in Gebieten mit gehäuftem Wildvogelsterben der unbeobachtete Freigang oder Freilauf für die nächsten Wochen eingeschränkt werden sollte. Ebenso sollten Hunde an der Leine geführt werden. Generell wird empfohlen, den direkten Kontakt von Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln zu vermeiden. Denn Säugetiere können sich vereinzelt mit dem Geflügelpest-Virus H5N1 infizieren. Betroffen sind meistens wildlebende Fleischfresser (zum Beispiel Füchse) oder als Haustiere gehaltene Fleischfresser wie Katzen und Hunde. Durch direkten Kontakt mit infizierten Vögeln und deren Ausscheidungen können sich Katzen und Hunde mit dem Geflügelpest-Virus anstecken. Dafür ist allerdings die Übertragung einer großen Virusmenge notwendig. Dies ist beispielsweise möglich, wenn an der Geflügelpest erkrankte oder verendete Vögel gefressen werden. WS
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