Geflügelpest: Stallpflicht gilt

Ostprignitz-Ruppin. Die zur Bekämpfung der Geflügelpest festgelegte Überwachungszone der Ämter, Gemeinden und Gebiete im Landkreis und die damit verbundenen Maßnahmen laut der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 23. Oktober werden mit Wirkung vom 16. Dezember aufgehoben, teilt die Amtstierärztin mit. Die Stallpflicht gemäß der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 23. Oktober in Verbindung mit der Änderung der Allgemeinverfügung (TS 39/39-01/2025) vom 28. Oktober gilt weiterhin im gesamten Landkreis Ostprignitz-Ruppin. WS
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