Wittstock/Rheinsberg.
Nach einem Geflügelpest-Ausbruch in einem Bestand im benachbarten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelten in Teilen von Ostprignitz-Ruppin neue Regeln für Geflügelhalter. Das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft des Landkreises hat Ende Januar eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Sie richte sich insbesondere an Tierhalter rund um Wittstock und Rheinsberg, teilt das Büro des Landrates mit. Eine Schutzzone wird demnach in Zempow eingerichtet. Die Überwachungszone umfasst im Raum Wittstock die Gemarkungen Sewekow, Berlinchen, Dranse und Schweinrich sowie im Raum Rheinsberg die Gemarkungen Flecken Zechlin, Dorf Zechlin, Luhme und Zechlinerhütte. In beiden Zonen gilt bis auf Weiteres eine Stallpflicht für Geflügel. Einzelheiten zu den geltenden Vorschriften sind der Allgemeinverfügung zu entnehmen. Eine Karte liefert einen Überblick. An den Hauptzufahrtswegen würden Schilder mit der Aufschrift „Geflügelpest-Sperrbezirk“ aufgestellt, teilt die Kreisverwaltung mit. Die Vogelgrippe war am 28. Januar in einem Geflügelbestand in Schwarz bei Mirow nachgewiesen worden. Etwa 40 000 Tiere wurden getötet. WS