Ostprignitz-Ruppin.
Seit Februar 2026 können Handwerksbetriebe, die zwingend Fahrzeuge am Einsatzort benötigen, zum Beispiel zum Transport sehr schwerer oder sperriger Materialien, einen entsprechenden Parkausweis beim Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr des Landkreises OPR beantragen. Der Parkausweis für Handwerksbetriebe ermöglicht beispielsweise das Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bereichen mit einer Parkregelung für Anwohner oder bei Parkscheibenpflicht über die zulässige Höchstparkdauer hinaus. Außerdem können Fahrzeuge von Handwerksbetrieben ohne Lösen eines Parkscheins an Parkscheinautomaten abgestellt werden.
Die Kreisverwaltung möchte es Handwerksbetrieben mit dem Parkausweis erleichtern, ihre Dienstleistungen vor Ort zu erbringen. Auch bisher konnten Handwerker zum Be- und Entladen am Einsatzort halten, allerdings musste das Fahrzeug danach umgeparkt werden. Dieser zusätzliche Zeitaufwand entfällt jetzt.
Die Ausnahmeparkgenehmigung für Handwerksbetriebe kostet jährlich 150 Euro pro Fahrzeug.
WSWeitere Informationen dazu auf der Webseite des Amtes für öffentliche Sicherheit und Verkehr.