Geflügelpest: Stallpflichtfür Betriebe

Ostprignitz-Ruppin. Anfang Februar war in Heiligengrabe in einem Mastbetrieb das H5N1-Virus nachgewiesen worden. Jetzt hat der Landkreis für größere Bestände Stallpflicht angeordnet. Seit dem 17. Februar gilt in OPR per Tierseuchenallgemeinverfügung eine Stallpflicht für Geflügelbestände ab 5000 Tieren. Das teilt das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft mit.Ziel ist, Kontakte zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln zu verhindern, die das Virus übertragen können. Ausnahmen von der Aufstallungspflicht sind schriftlich beim Amt zu beantragen. Betroffen sind den Angaben zufolge Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Geflügelhalter werden aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. WS
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