Die ehrenamtlichen Richter wirken beim Sozialgericht Neuruppin in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe, der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderten und des Asylbewerberleistungsgesetzes mit, im Landessozialgericht in den entsprechenden Senaten. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das seinen Sitz in Potsdam hat, ist zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Berliner und Brandenburger Sozialgerichte.
Für die Tätigkeit in diesem Ehrenamt gibt es eine Aufwandsentschädigung und den Ersatz von Fahrtkosten beziehungsweise sonstigen notwendigen Aufwendungen. Berufstätige erhalten zusätzlich eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit benötigen keine juristischen Vorkenntnisse. Sie üben ihr Amt mit gleichen Rechten und Pflichten wie Berufsrichter aus. Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an der Rechtsprechung ist ein wesentliches Element deutscher Gerichtsbarkeit. Die ehrenamtlichen Richter sollen die in ihrem täglichen, beruflichen und sozialen Umfeld gewonnenen Erfahrungen, Kenntnisse und Wertungen in die Gerichtsverhandlungen einbringen und damit die stärker juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichter sinnvoll ergänzen.
Voraussetzungen zur Berufung sind die deutsche Staatsangehörigkeit und die Vollendung des 25. Lebensjahres für das Sozialgericht sowie die Vollendung des 30. Lebensjahres für das Landessozialgericht. Ausgeschlossen sind Personen, die infolge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, oder die das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzen. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, sollen ebenfalls nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden. Weiterhin können Bedienstete von Landkreisen und kreisfreien Städten nicht zu ehrenamtlichen Richtern in den genannten Kammern oder Senaten berufen werden, weil dort über Streitigkeiten aus dem Arbeitsgebiet der Landkreise und kreisfreien Städte entschieden wird.
Interessenten für diese Aufgaben, können ihre Bewerbungen mit dem ausgefüllten Bewerbungsformular bis zum 27. März 2026 an den Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Referat Recht, Virchowstraße 14-16, 16816 Neuruppin oder per E-Mail an rechtsamt@opr.de senden. Bewerbungsformulare können auch zugeschickt werden. Interessierte sind aufgerufen, Angaben darüber zu machen, ob sie die Tätigkeit am Sozialgericht Neuruppin oder am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ausüben möchten.
Telefonische Nachfragen können unter der Nummer 03391 / 688 - 3005 an das Referat Recht des Landkreises OPR gerichtet werden.
Aus den eingereichten Bewerbungen stellt der Landkreis Ostprignitz-Ruppin jeweils eine Vorschlagsliste für die Wahl zusammen, über die der Kreistag des Landkreises Ostprignitz-Ruppin im April 2026 befinden wird. Die ehrenamtlichen Richter:innen werden dann schließlich durch den Präsidenten des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg berufen. WS