Die Wahl ist eine Aufgabe der gesamten Bevölkerung, die an diesem Tag nicht nur vom Wahlrecht Gebrauch machen sollte, sondern die Stadt Wittstock bei der Durchführung durch ehrenamtliches Engagement unterstützen kann. Zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs sind insgesamt 28 Wahlvorstände zu besetzen, davon 19 in den Ortsteilen. Pro Wahlvorstand werden acht Personen benötigt. Die Briefwahlvorstände sind beim Landkreis Ostprignitz Ruppin angesiedelt.
Als Wahlhelfer kann sich jeder bewerben, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, da dieser gemäß § 8 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG) wahlberechtigt ist.
Die Wahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25 Euro. Der Wahlvorstand muss rechtzeitig vor Beginn der Wahlzeit zusammentreten und sich an den jeweiligen Wahltagen um 7.30 Uhr im Wahllokal einfinden.
Gewählt werden kann am 7. Juni und bei einer möglichen Stichwahl am 28. Juni im Zeitraum von 8 Uhr bis 18 Uhr – die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses schließen sich unmittelbar an.
Wer die Wahl des Landrates als Wahlhelfer ehrenamtlich unterstützen möchte, sollte sich beim Ordnungsamt der Stadt Wittstock/Dosse telefonisch unter 03394 / 429 301 oder per E-Mail unter w.milord@stadt-wittstock.de melden. WS