Vorschläge gesucht!
Vorschläge für den Kyritzer Bürgerhaushalt 2027 können bis zum 30. April eingereicht werden

Im Jahr 2023 wurden durch den Kyritzer Bürgerhaushalt u. a. Bänke im Ortsteil Gantikow finanziert.Foto: Stadt Kyritz
Kyritz. Die Stadt Kyritz lädt alle Bürgerinnen und Bürger ein, aktiv am Bürgerhaushalt für das Jahr 2027 teilzunehmen. Der Bürgerhaushalt ermöglicht es den Kyritzern, Einfluss auf die Verwendung von öffentlichen Mitteln zu nehmen und Projekte zu unterstützen, die nach ihrer Meinung Priorität haben sollten. Die Bürgermeisterin lädt alle Kyritzerinnen und Kyritzer herzlich ein, ihre Ideen und Wünsche einzubringen. „Der Bürgerhaushalt bietet eine großartige Möglichkeit, aktiv an der Entwicklung unserer Stadt mitzuwirken. Wir freuen uns auf viele neue Vorschläge.“

Es stehen insgesamt 30 000 Euro zur Verfügung, die für verschiedene Projekte verwendet werden können. Ob es um die Verbesserung der Infrastruktur, die Förderung von Bildung, die Unterstützung von sozialen Projekten oder die Schaffung von Freizeitmöglichkeiten geht – alle Ideen sind gefragt.

Vom Bürgerhaushalts-Budget des Jahres 2026 werden folgende Projekte von der Stadt umgesetzt: Besprechungstische für das Gemeindehaus Lellichow, eine Bank am Ende des Kuckucksweges in Kyritz, Schalldämmung für den Saal des Gemeindehauses in Teetz, ein mobiles Rampenset für die Skaterbahn in Holzhausen, Sitzgruppen mit Tisch für den Bereich am Spielplatz Mechow und eine Bank in Storchenoptik in Berlitt.

Bis zum 30. April können alle Bürger ihre Vorschläge einreichen. Dies geschieht entweder online über die Website www.kyritz.de, über die Kyritz-App oder per Post an die Kämmerei der Stadt Kyritz. Dabei sind der vollständige Vor- und Nachname, die Anschrift und das Geburtsdatum anzugeben.

Die eingereichten Vorschläge werden durch die Verwaltung der Stadt Kyritz auf ihre Umsetzbarkeit, Rechtmäßigkeit und Kostenstruktur geprüft.

Ein Vorschlag ist gültig und wird für alle Bürger zur Abstimmung gestellt, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

■ 1. Er ist rechtzeitig eingegangen.

■ 2. Er wurde durch einen Einwohner der Stadt Kyritz, der mindestens 12 Jahre alt ist, eingereicht.

■ 3. Er fällt in der Zuständigkeit der Stadt Kyritz.

■ 4. Er liegt im Rahmen des Gesamtbudgets von 30 000 Euro.

■ 5. Er betrifft den Bereich der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben der Stadt Kyritz.

■ 6. Er dient der Allgemeinheit.

■ 7. Er hat innerhalb der letzten drei Bürgerhaushalte keine finanziellen Mittel aus dem Bürgerhaushalt erhalten.

■ 8. Er ist nicht auf Dauer angelegt und verursacht keine kontinuierlichen Folgekosten.

■ 9. Er ist umsetzbar und rechtmäßig.

■ 10. Er erhält keine weiteren Mittel aus dem Stadthaushalt im Jahr der Berücksichtigung.

Bei Fragen zum Bürgerhaushalt wenden sich Bürger bitte an die Kämmerei per E-Mail: kaemmerei@kyritz.de oder Tel. 033971/85237. WS
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