Prignitz.
Zum 1. Januar 2024 wurden die Einkommensgrenzen für das Recht auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) im Land Brandenburg um 18 Prozent angehoben. Es ist die erste Anpassung der geltenden Einkommensgrenzen seit Inkrafttreten des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes im Jahre 2019. Lag bisher die Einkommensgrenze für einen berechtigten Einpersonenhaushalt bei 15 600 Euro, so liegt sie seit dem 1. Januar inzwischen bei 18 500 Euro. Bei Zweipersonenhaushalten wurde die Einkommensgrenze von 22 000 auf 26 000 Euro heraufgesetzt. Für jede weitere hinzukommende Person im Zweipersonenhaushalt gelten nun 5800 statt bis zum Jahresende 2023 noch 4900 Euro als neue Einkommensgrenze. WS