Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss in der Regel haften. Tatsächlich kennen Autobesitzer den Schuldigen aber eher selten. Haben er oder sie eine Teilkasko-Versicherung, können sie den Schaden melden und regulieren lassen. Selbst wenn ein Verursacher feststeht, ist dieser Weg möglich. Natürlich holt sich die Versicherung das Geld nach der Regulierung von der Schädigerin oder dem Schädiger zurück.
Zu den typischen Schäden einer Silvester-Nacht zählen zudem Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Werden dadurch Gebäude oder der Hausrat beschädigt – und man bemerkt den Schaden zum Beispiel erst später – ist auch dies ein Fall für die Wohngebäude- und Hausratversicherung. Wurde jemand durch einen verirrten Kracher verletzt und es zeigt sich im Nachhinein, dass niemand weiß, wer den Kracher abgeschossen hat, kann der oder die Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. So bleibt man im ungünstigsten Fall auf den Schadenersatzansprüchen sitzen. Hier hilft dann eine private Unfallversicherung. Sie fragt nämlich nicht nach der Verursacherin oder dem Verursacher.
Worüber kaum jemand nachdenkt: Selbst, wenn der Zünder eines Böllers bekannt ist, können Opfer leer ausgehen. Denn ohne eine private Haftpflichtversicherung müssen sie aus der eigenen Tasche entschädigt werden. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die Privatleute häufig nicht erfüllen können. Auch hier hilft Unfallopfern eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig von anderen Versicherungen wie zum Beispiel einer privaten Haftpflichtversicherung. WS