Die neue Regelung gilt nun für alle nicht-reglementierten Berufe in sämtlichen Branchen. Bei nicht reglementierten Berufe gibt es keine staatlichen Vorschriften bei der Berufszulassung; in diesen Berufen dürfen Personen auch ohne Zulassung arbeiten. Personen mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen können künftig auch dann in Deutschland eine qualifizierte Tätigkeit ausüben, wenn sie über einen im Ausland erworbenen und anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen. Das gilt in nicht-reglementierten Berufen auch dann, wenn dieser noch nicht in Deutschland anerkannt ist.
Mit der Anerkennungspartnerschaft wird ausländischen Arbeitnehmern eine weitere Möglichkeit eröffnet, ihr Anerkennungsverfahren komplett im Inland durchzuführen. Der Betrieb und die angehende Fachkraft verpflichten sich, nach der Einreise die Anerkennung zu beantragen und das Verfahren aktiv zu betreiben. Grundvoraussetzungen für die Anerkennungspartnerschaft sind ein Arbeitsvertrag und eine im Ausbildungsstaat anerkannte, mindestens zweijährige Berufsqualifikation oder ein Hochschulabschluss. Darüber hinaus sind deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau A2 erforderlich.
Die neue Regelung gibt Unternehmen die Möglichkeit, für Engpässe in Spitzenzeiten, etwa im Hotel- und Gaststättengewerbe, ausländische Arbeitnehmer für bis zu acht Monate einzustellen. Eine Berufsausbildung oder ein Studium sind nicht erforderlich. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann die Zustimmung beziehungsweise die Arbeitserlaubnis grundsätzlich für jede Beschäftigung im Inland erteilen.
Die Arbeitskräfte werden von den Unternehmen selbst rekrutiert und angeworben, die BA verantwortet die Prüfung der Voraussetzungen. Die Regelung sieht ein Kontingent vor, das die BA festsetzt. Für das Jahr 2024 hat die BA ein Kontingent von 25 000 Zustimmungen für alle Branchen festgesetzt. Davon ausgenommen sind Erntehelfer in der Landwirtschaft.
Bereits im November 2023 wurden die Gehaltsschwellen für die „Blaue Karte“ abgesenkt und die Möglichkeit zum Branchenwechsel in bestimmten Berufen geöffnet. Die „Blaue Karte EU“ ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventen und für Drittstaatsangehörige mit besonderer beruflicher Erfahrung, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll. Migrationsinteressierte können sich bei Fragen zur Einreise an das Customer Center der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der BA wenden: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/working-living-in-germany/customer-center. Bei Fragen rund um die Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses hilft die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der BA weiter: www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/working-living-in-germany/zsba/anerkennungsverfahren. dre