Gemäß § 965 BGB ist der Finder verpflichtet, jeden Fund an den Eigentümer zurückzugeben. Kann der Finder den Eigentümer nicht selbst ermitteln, so kann er seinen Fund ab einem Wert von 10 € im Fundbüro anzeigen. Verlustgegenstände können gegen Vorlage des Personalausweises im Fundbüro Perleberg in der Karl-Liebknecht-Straße 33 abgeholt werden.
Bis vor Kurzem waren Fund- und Verlustmeldungen lediglich im Rahmen der Sprechzeiten der Rolandstadt möglich. Mit dem Start des digitalen Fundbüros können diese künftig nun auch rund um die Uhr – und damit unabhängig von den Sprechzeiten – angezeigt werden. Auf der Homepage www.stadt-perleberg.de ist unter „online-Dienste“ nun ein Link zu finden, über den die Bürger auf die Internetseite www.verlustsache.de gelangen.
Dort können sie ihren Fund oder Verlust melden. Die Stadt Perleberg erhält dann automatisch eine Mitteilung dazu und kann den Vorgang weiterbearbeiten.
Ein Vorteil der digitalen Fund- und Verlustmeldungen ist, dass diese direkt nach Feststellung eines Fundes oder Verlustes eingereicht werden können und so viel Zeit gespart wird. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine Fundsache wieder an seinen Eigentümer zurückgegeben werden kann, beziehungsweise, dass verloren gegangene Gegenstände wieder gefunden werden können. dre