Prignitz.
Die Insolvenzhilfe Prignitz informiert: Ab dem 1. Juli gelten andere Pfändungsfreibeträge. Gläubiger dürfen nach § 850c ZPO erst ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1491,75 Euro pfänden (bislang 1402,28 Euro). Der Erhöhungsbetrag für die erste Unterhaltspflicht liegt nun bei 560,90 Euro (bislang 527,76 Euro). Je weiterer Unterhaltspflicht steigt die Pfändungsfreigrenze um 312,78 Euro (bislang um 294,02 Euro). Ab einem Nettoverdienst von 4573,10 Euro darf voll gepfändet werden (bislang 4298,81 Euro). WS