Bei den 0- bis 18-Jährigen lag die Quote dagegen demnach in Brandenburg nur bei rund 66 Prozent. Am höchsten wurde sie mit 81 Prozent bei den 66- bis 75-Jährigen verortet. Das liegt laut AOK auch daran, dass ältere Menschen sehr viel häufiger Arzneimittel zur Dauermedikation verordnet bekommen als jüngere Menschen. Denn bei solchen Medikamenten, die in regelmäßigen Abständen verschrieben werden, sei die E-Rezept-Quote besonders hoch. Die AOK Nordost ist die größte Krankenkasse in Brandenburg. Die Ergebnisse der Datenanalyse haben daher eine relativ hohe Relevanz.
Zu Beginn dieses Jahres wurde das rosafarbene Papier-Rezept offiziell durch die E-Verordnung abgelöst. Seitdem sind alle Ärzte verpflichtet, die meisten verschreibungspflichtigen Arzneimittel nur noch auf elektronischem Wege zu verordnen. Im Zuge der E-Rezept-Einführung hatte es allerdings mehrfach Meldungen über technische Probleme und Bedenken von Ärzten gegeben.
„Angesichts einiger Startschwierigkeiten bei diesem Großprojekt sind diese Zahlen aus unserer Sicht sehr erfreulich“, sagt Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost. Das E-Rezept sei in Brandenburg in der Breite der Bevölkerung angekommen. „Besonders freut uns, dass auch ältere Brandenburgerinnen und Brandenburger sich schnell mit dem E-Rezept angefreundet haben“, so Teichert. Digitalisierung im Gesundheitswesen würde also auch für Senioren funktionieren – „wenn sie einfach und praxisnah umgesetzt wird“. Das scheint beim E-Rezept so zu sein. Die Analyse zeigt laut AOK: Mit dem E-Rezept kommen die meisten Senioren offenbar gut zurecht. Seit Januar haben sogar rund 90 Prozent aller Senioren, die ein Arzneimittel erhalten haben, mindestens ein E-Rezept eingelöst.
Die meisten Versicherten nutzen nach Angaben der AOK in der Apotheke ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK), um E-Rezepte einzulösen. Die E-Rezepte werden zuvor von den ausstellenden Arztpraxen an den sogenannten E-Rezeptfachdienst gesendet. Von dort aus sind E-Rezepte dann elektronisch abrufbar. Ein weiterer Vorteil dabei: Um Folgerezepte zu erhalten, müssen Versicherte nicht mehr unbedingt extra in die Arztpraxis gehen. In vielen Fällen können sie einfach dort anrufen und um ein neues E-Rezept bitten. Es reicht, die eGK anschließend in der Apotheke vorzuzeigen. Auch die Arztpraxen sparen demnach Zeit, weil weniger Patienten für die Rezeptabholung in die Praxis kommen müssen.
Auf Seiten der Ärzteschaft haben die Brandenburger Hausärzte neben Lungenspezialisten und Gynäkologen nach AOK-Angaben am häufigsten mit E-Rezepten zu tun. Sie verordnen nach dem Ergebnis der Zwischenbilanz knapp 80 Prozent der per E-Rezept eingelösten Arzneimittelpackungen – und haben die Umstellung auf die E-Rezeptpflicht im Schnitt erfolgreicher gemeistert als andere Arztgruppen. In den Praxen der Brandenburger Hausärzte betrug die E-Rezeptquote demnach im Mai 82 Prozent – drei Prozentpunkte mehr als im Durchschnitt aller Arztgruppen. Bei den Brandenburger Kinderärzten war die E-Rezeptquote mit 64 Prozent dagegen deutlich niedriger. Ein Grund: Kinder und Jugendliche bekommen viel seltener dauerhaft Arzneimittel verordnet. Bei Arzneimitteln zur Akutversorgung – zum Beispiel bei Antibiotika – ist die E-Rezeptquote niedriger als bei Dauermedikation.
Aus Sicht der AOK Nordost sollte die E-Rezeptquote noch weiter gesteigert werden. „Die Vorteile des E-Rezepts liegen auf der Hand. Nach dem guten Start möchten wir deshalb alle Beteiligten ermutigen, das E-Rezept für möglichst alle Arzneimittel anzuwenden. Dort, wo es noch bei der technischen Umsetzung hakt, müssen dringend Lösungen gefunden werden – denn das ist eine Voraussetzung für den Erfolg der weiteren Digitalisierung des Gesundheitswesens“, fordert Daniela Teichert. Das E-Rezept ist nach der 2023 eingeführten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) das zweite große Digitalisierungsvorhaben im deutschen Gesundheitswesen. Im kommenden Jahr startet dann die elektronische Patientenakte für alle Versicherten.
Für die Analyse wertete die AOK Nordost die Abrechnungsdaten von rund 2,6 Millionen Fertigarzneimittelpackungen aus, die Brandenburger Ärzte mit vertragsärztlicher Zulassung von Januar bis Mai 2024 AOK-Versicherten Patienten ausstellten. Dabei wurden nur jene Verordnungen berücksichtigt, die bis Mai 2024 in Apotheken eingelöst wurden. gd