Hintergrund ist die EU-Quecksilberverordnung, die Quecksilber, das wesentlicher Bestandteil des Zahnamalgams ist, in der Umwelt weiter eindämmen soll.
Gesetzlich Versicherte haben als Grundversorgung Anspruch auf eine amalgamfreie Füllung im Seitenzahnbereich, ohne dass für sie zusätzliche Kosten entstehen. Wer sich darüber hinaus aber für eine höherwertigere Alternative entscheidet, muss – wie bisher auch – die Mehrkosten selbst tragen.
„Zahnärztinnen und Zahnärzte beraten ausführlich zu den Alternativen für eine Zahnfüllung. Gemeinsam mit ihren Patienten oder ihren Patientinnen entscheiden sie, welches Füllungsmaterial individuell am besten geeignet ist“, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V., in der sich die Zahntechniker-Innungen und Zahnärzte engagieren. Bereits in der Vergangenheit haben sich Patienten auch im Bereich der Backenzähne in vielen Fällen etwa für eine hochwertige zahnfarbene Kompositfüllung entschieden.
In Brandenburg dürfte die Umstellung etwas komplexer sein als im Bundesschnitt. Verhältnismäßig viele Patienten haben hier in den vergangenen Jahren noch Amalgam als Zahnfüllung erhalten. In Brandenburg machten Amalgam-Füllungen 2023 nach Angaben des Zahnreports der Barmer-Krankenversicherung noch 8,3 Prozent derartiger Plomben an Seitenzähnen aus. Im Bundesdurchschnitt waren es dagegen nur noch 4,4 Prozent. Ursache für die regionalen Unterschiede sind laut Barmer teils tradierte Behandlungsmethoden und Wünsche der Versicherten. In den ostdeutschen Bundesländern insgesamt haben noch 2023 deutlich mehr Zahnarztpraxen Amalgam-Füllungen verwendet als im Westen und Süden der Republik. In Brandenburg etwa waren es laut Barmer 44,6 Prozent, in Baden-Württemberg auf der anderen Seite nur 8,3 Prozent.
„Über die Vorteile, Nachteile und Risiken von Amalgam als Zahnfüllung wurde über Jahrzehnte hinweg diskutiert“, sagt Gabriela Leyh, Landesgeschäftsführerin der Barmer Brandenburg. Für Versicherte wichtig zu wissen sei, dass es außer Amalgam andere hochwertige und zuzahlungsfreie Füllungsstoffe gibt und Zahnärzte hierüber informieren müssten.
Seit dem 1. Januar übernehmen die gesetzlichen Kassen bei Seitenzähnen selbsthaftende Füllungen wie einfachen Kunststoff oder Glas-Zement, sogenannte Glasionomerzemente aus speziellen Glas-Pulvern. Für diese Grundversorgung entstehen Patienten keine zusätzlichen Kosten. Die selbsthaftenden Füllungen können direkt an die Zahnoberfläche binden und benötigen kein Klebemittel. Die neuen Füllungen aus Kunststoff oder Glas-Zement kann der Zahnarzt binnen weniger Minuten verarbeiten. Nach Einschätzungen einiger Sachkundiger halten sie aber im Schnitt nur bis zu acht Jahre und müssen dann ausgewechselt werden. In begründeten Ausnahmefällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch die Kosten für sogenannte Bulk-Fill-Füllungen, also einfach zu verarbeitende Kunststoffe.
Wählen Patienten höherwertige Versorgungen wie Komposit, sind sie aufwendiger in der Behandlung. Die gesetzlichen Kassen beteiligen sich hier bei den Kosten nur in Höhe der Grundversorgung. Darüber hinausgehende Kosten müssen Versicherte, wie bereits in der Vergangenheit selber tragen.
Amalgam besteht etwa zur Hälfte aus Quecksilber. Dieser als giftig geltende Stoff ist hier indes fest gebunden. Aus ausgehärteten Amalgam-Füllungen tritt kein messbares Quecksilber aus. Nur die Neuanlage oder Entfernung von Amalgam-Füllungen setzt das Schwermetall frei. Daher gilt: Solange die Füllungen nicht beschädigt sind, besteht kein Anlass, sie auszuwechseln. Erst wenn sie undicht sind oder sich ein Spalt zum Zahn gebildet hat, müssen sie entfernt werden. Zahnärzte überprüfen die Füllungen bei anstehenden Kontrolluntersuchungen. gd