Gefährliche Mitbringsel
Pflanzen aus Urlaubsländern können mit Schadorganismen behaftet sein

Urlaubspflanzen können auch blinde Passagiere im Gepäck haben. Foto: Adobe Stock/akz-o_sedewotito
In der Urlaubszeit zieht es viele Menschen in ferne Länder. Neben schönen Erinnerungen vom Ferienort bringen viele auch kleine Andenken mit, die das Urlaubsgefühl zu Hause noch ein wenig verlängern. Leider gehören auch Pflanzen und Gehölze dazu. Völlig unbemerkt können so auch Schadorganismen wie Insekten, Pilze und Bakterien, die die Pflanzen und Gehölze bereits befallen haben, als blinde Passagiere im Gepäck mitreisen. Durch den Reiseverkehr in der Ferienzeit steigt das Risiko der Einschleppung von gefährlichen Schadorganismen, die, einmal hier angekommen, sich schnell ausbreiten und erhebliche Schäden in der Land- und Forstwirtschaft, im Hausgarten sowie dem öffentlichen Grün verursachen können. Experten raten deshalb dringend von pflanzlichen Mitbringseln aus dem Urlaub ab.

Sie heißen Xylella fastidiosa, Anoplophora chinensis oder Aromia bungii – auch wenn diese Namen poetisch klingen, verbergen sich dahinter gefährliche Schadorganismen, die zwar oft mit dem Verpackungsholz von Lieferungen, gelegentlich jedoch auch mit infizierten Pflanzen oder über Insekten in Pflanzenlieferungen nach Europa eingeschleppt wurden: das Feuerbakterium, der Citrusbockkäfer und der Asiatische Moschusbockkäfer.

Das aus Amerika stammende Feuerbakterium Xylella breitet sich schon seit Jahren in Europa, insbesondere im Mittelmeerraum, aus und befällt Laubbäume, Sträucher, Zierpflanzen und Wildkräuter. Betroffen sind Pflanzenarten wie Olive, Lavendel, Rosmarin, Kreuzblume, Kirsche, Pflaume, Pfirsich, Wein, Oleander, Zitrone oder Berg-Ahorn. Diese Pflanzen und noch viele mehr können nach dem Urlaub in den Baumschulen vor Ort erworben werden, die mit umfangreichen Sortimenten die Urlaubsinspiration in die Tat umsetzen.

„Bei der Einfuhr gewisser Pflanzen gelten besondere Vorschriften oder gar Verbote oder es sind Einfuhr-Dokumente nötig. Ansonsten werden die Pflanzen bei der Einreise am Flughafen vom Zoll beschlagnahmt und anschließend vernichtet“, erklärt Alwin Bogan von der Generalzolldirektion in Bonn und empfiehlt: „Wenn Urlauber auf pflanzliche Souvenirs nicht verzichten können und verhindern wollen, dass die Pflanze bei der Einreise vom Zoll entsorgt wird, sollen sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen unter www.zoll.de informieren, die je nach Herkunftsland variieren können.“

Das Julius-Kühn-Institut weist darauf hin, dass auch die Mitnahme von Samen, Blumenerde und Obst ein Risiko darstellt. Urlauber sollten also möglichst darauf verzichten, um das heimische Ökosystem zu schützen. Wer dennoch Pflanzen aus dem Urlaubsland mitbringen möchte, sollte dort bei seriösen Händlern kaufen. Diese sollten Auskunft geben, wie sie die Pflanzengesundheit sicherstellen beziehungsweise ein Pflanzengesundheitszeugnis mitliefern. Auf Pflanzen und Pflanzenteile aus Gärten und der freien Natur sollte auf jeden Fall verzichtet werden, so das Julius-Kühn-Institut. net
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