Start ins Berufsleben: Beihilfeals Unterstützung
Agentur für Arbeit Neuruppin informiert Auszubildende in der Prignitz und in Ostprignitz-Ruppin

Wenn die Ausbildungsvergütung nicht reicht, kann Beihilfe beantragt werden.Foto: Adobe Stock/Gerhard Seybert
prignitz / ostprignitz-ruppin. Der Beginn einer Ausbildung ist ein wichtiger Schritt ins Berufsleben – bringt aber oft auch neue finanzielle Herausforderungen mit sich. Wer etwa vor dem Hintergrund der Ausbildung in eine eigene Wohnung oder andere Unterkunft zieht, muss Miete, Fahrtkosten, Lebensunterhalt und andere Aufwendungen stemmen. Nicht immer reicht die Ausbildungsvergütung dafür aus. Hier setzt die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) an, wie die für die Prignitz und den Landkreis Ostprignitz-Ruppin zuständige Agentur für Arbeit Neuruppin mitteilt. Sie unterstützt Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss – und das ohne Rückzahlungspflicht.

„Junge Menschen, die eine Ausbildung beginnen, investieren in ihre Zukunft – und genau diese Zukunft braucht unser Arbeitsmarkt dringend“, sagt Beate Kostka, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur in Neuruppin. Damit finanzielle Engpässe nicht zum Stolperstein werden, könne die Agentur in vielen Fällen mit der Berufsausbildungsbeihilfe helfen. „Diese Unterstützung kann über den gesamten Ausbildungszeitraum hinweg gezahlt werden und sorgt dafür, dass sich Auszubildende voll und ganz auf ihren Abschluss konzentrieren können“, so Beate Kostka weiter. Seit dem 1. August 2024 gelten zudem höhere Bedarfssätze und angepasste Freibeträge beim anrechenbaren Einkommen. Dadurch können nun noch mehr Auszubildende von der Förderung profitieren.

Ein durchschnittlicher Betrag lässt sich nicht nennen, da in jedem Einzelfall geprüft wird, wie hoch der individuelle Anspruch ist. Für Azubis, die nicht mehr im Haushalt der Eltern wohnen, gilt laut Arbeitsagentur ein Grundbedarf für den Lebensunterhalt von 822 monatlich. Hinzu kommen unter anderem Fahrtkosten. Das ist der Gesamtbedarf, auf dem dann die Beihilfe abhängig vom Einkommen des Azubis und der Eltern basiert.

Voraussetzungen für die Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe sind unter anderem, dass der Antragsteller eine betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf macht und die eigenen Mittel für den Lebensunterhalt nicht ausreichen. Wichtig zu beachten ist, dass die Zahlung frühestens mit dem Monat der Antragstellung beginnt. Wer den vollen Förderzeitraum nutzen möchte, sollte den Antrag daher am besten schon vor Ausbildungsbeginn stellen. Das geht bequem online – jederzeit, kostenfrei und ohne Gang zur Agentur für Arbeit – unter: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab. Mit dem BAB-Rechner lässt sich zudem schnell feststellen, ob prinzipiell ein Anspruch besteht und in welcher Höhe gefördert werden könnte: https://babrechner.arbeitsagentur.de/. WS Für Fragen ist von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr eine kostenlose Hotline erreichbar:

Tel. 0800/4555500.

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