Bescheide über Müllgebühren

Prignitz. Diesen Monat erhalten die Grundstückseigentümer des Landkreises Prignitz Bescheide über die Müllgebühren. Es erfolgt die genaue Abrechnung über die Leerungen der Restabfallbehälter 2025 sowie eine Vorausberechnung für 2026. Für die Berechnung der Leerungsgebühr werden mindestens acht Leerungen pro Jahr zugrunde gelegt. Auf schriftlichen Antrag sind Ausnahmen bei Ein-Personen-Grundstücken und saisongenutzten Grundstücken möglich. Anträge sind schriftlich per Brief oder Fax einzureichen. Fragen beantwortet die Abfallberatung: Tel.: 03876/713-664 oder -686, E-Mail: abfallwirtschaft@lkprignitz.de. WS
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