Perleberg.
In den vergangenen Tagen wurden in der Rolandstadt Perleberg mehrere Klein- oder Gartenfeuer gesichtet, die auf Grund der Rauchentwicklung sowie ungeeigneten Brennmaterials zu beanstanden waren. Der Sachbereich Umwelt weist darauf hin, dass das Verbrennen von Gartenabfällen in Deutschland laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 11) nicht gestattet ist. Soweit Schnittgut nicht durch Kompostieren, Schreddern, Mulchen oder Scheitholzgewinnung selbst verwertet werden kann, ist es an den Annahmestellen des Landkreises abzugeben. Feuer mit starker Rauchentwicklung sind aufgrund unzulässiger Belästigung und Luftverunreinigung untersagt. Nur Scheitholz aus Baumschnitt ist als Brennmaterial für ein Lagerfeuer zulässig, wenn es – je nach Stärke – etwa ein Jahr oder mehr gelagert wurde. Diesjähriges Schnittgut, Laub und krautige und grüne Pflanzenteile sind ausgeschlossen. WS