Ausgezeichnet werden können Bürger, bürgerschaftliche Initiativen und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts. Eigenbewerbungen sind möglich.
Der Preis in Höhe von insgesamt bis zu 18 000 Euro wird verliehen für vorbildliche Leistungen zur Rettung und Erhaltung von Bau- und Gartendenkmalen, technischen Denkmalen, archäologischen Denkmalen sowie für richtungsweisende Beispiele denkmalverträglicher Umnutzungen von Denkmalen.
Außerdem können bis zu drei Anerkennungen ausgesprochen werden für die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit und für langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Denkmalpflege. WSWeitere Informationen zur Bewerbung: www.is.gd/wT9aQ1.