Die Ausnahmegenehmigung ist vorrangig für Handwerksbetriebe vorgesehen, die Werkstatt- oder Servicefahrzeuge nutzen oder sperrige Materialien und Güter zum nächsten Einsatzort transportieren müssen. Sie erlaubt das Parken auf Straßen mit einem eingeschränkten Halteverbot beziehungsweise in Zonen des eingeschränkten Halteverbots. Weiterhin darf auf Bewohnerparkplätzen geparkt werden. Beim Parken auf Kurzzeitparkplätzen darf die zulässige Höchstparkdauer überschritten werden; Parkscheiben müssen hierbei nicht ausgelegt werden.
Das Parken in Bereichen des absoluten Halteverbots ist auch mit der Ausnahmegenehmigung nicht zulässig. Weiterhin gelten die allgemeinen gesetzlichen Regeln zum Halten und Parken im Sinne des § 12 Straßenverkehrs-Ordnung. Die Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung soll es den Betrieben ermöglichen, Arbeitsstellen innerhalb geschlossener Ortschaften einfacher zu erreichen – insbesondere in Bereichen mit erhöhtem Parkdruck. Eine Belastung oder Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer ist dabei natürlich auszuschließen.
Die Parkerleichterung wird nur für Betriebsfahrzeuge erteilt, nicht für die privaten Fahrzeuge eines Unternehmens oder seiner Mitarbeiter. Mit dem Erlass der Leitlinien des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung vom 20. November 2025 wurden in Brandenburg einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen, die die Beantragung und Erteilung vereinfachen. Zum 1. August 2026 sind im Landkreis Prignitz Antragsformulare, Bescheide und Parkausweise in überarbeiteter Form erhältlich. Die Ausnahmegenehmigung kann grundsätzlich mit einer Dauer von bis zu einem Jahr beantragt werden und kostet für das erste Fahrzeug 12,50 Euro pro Monat, für jedes weitere Fahrzeug jeweils 6,25 Euro pro Monat. Dabei ist im Rahmen der Antragstellung bereits der Zeitraum anzugeben, für den die Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll.
Was wird benötigt:
■ Gewerbeanmeldung
■ Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
■ Antragsformular und Personalausweis
Die Straßenverkehrsbehörde behält sich vor, sich die Fahrzeuge im Rahmen einer Vor-Ort-Abnahme vorführen zu lassen. Für Werkstatt- und Servicefahrzeuge ist die vorherige Abnahme durch die Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich vorgesehen. WSAntragsformulare sind online abrufbar unter www.landkreis- prignitz.de - Bürgerservice - Formulare A-Z – hier ist es hinterlegt mit dem Namen Ausnahmegenehmigung (StVO) – Parkerleichterungen für Handwerker/Handwerksbetriebe.